Information soll allen Menschen zugänglich gemacht werden. Natürlich auch im Internet. Menschen mit Behinderungen sind häufig von der Benutzung des Internets wegen völlig unnötiger Barrieren ausgeschlossen.
Auch und besonders Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen das Internet zur
Informationsbeschaffung.
Sie verwenden sogenannte Screenreader, die den Bildschirminhalt auf eine
"Braille-Zeile" übertragen oder in synthetischer Sprache "vorlesen".
Sehbehinderte verwenden auch spezielle Vergrößerungsprogramme,
die den Bildschirminhalt wie durch eine Lupe vergrößern.
Diese Hilfsmittel können nur Text "lesen", unkommentierte Bilder und Grafiken
bleiben ihnen verborgen und
eine derart aufgebaute Navigation kann nicht benutzt werden.
"Flash-Intros",
"Frames" und rein Script-basierte Menüs, auch komplizierte
Tabellenkonstruktionen stellen unüberwindbare Hürden
für diese Hilfsmittel dar, sofern keine alternativen Zugänge angeboten werden.
Auch zu schwache Farbkontraste oder kleine, nicht skalierbare Schriften können
eine problemlose Informationsaufnahme verhindern.
Diese Website verfügt über alle benötigten Alternativen und ist damit "barrierefrei" und für behinderte Menschen problemlos nutzbar.
Anmerkung: Ganz einfach:
Eine barrierefreie Website ist für jeden Benutzer mit
jedem beliebigen Browser und jeder beliebigen technischen Ausstattung
im vollen Umfang zugänglich und nutzbar.
Mancher, der sich noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hat, wird vielleicht jetzt abwinken mit dem Argument: "Meine Website - Besucher gehören sicherlich nicht zu der Gruppe, für die ein barrierefreies Webdesign erforderlich ist."
Ich persönlich zähle schon die Personen dazu, die ihre Tageszeitung nicht mehr ohne Sehhilfe lesen können.
Viele im Internet veröffentlichte Studien zu diesem Thema gehen davon aus, dass die Gruppe, die im Internet auf Barrieren stößt, größer als 30% ist.
Der Gesetzgeber hat Fakten geschaffen: Die Behinderten Informationstechnik Verordnung (BITV), die im Juli 2002 in Kraft getreten ist, verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen, ihre Internet-Auftritte bis spätestens zum Jahr 2005 barrierefrei zu gestalten. Kommerzielle Unternehmen werden derzeit noch nicht rechtlich in die Pflicht genommen. Der Gesetzgeber empfiehlt aber eine freiwillige Implementierung durch die Unternehmen.
Mit einem barrierefreien Internetauftritt machen Sie deutlich, dass Sie keine Zielgruppe vom Zugang zu Ihren Angeboten ausgrenzen möchten.
In vielen Ländern, z.B. den USA, gehören barrierefreie Internetauftritte zum einklagbaren Recht. Wenn Sie international agieren, müssen Sie im Auge behalten, dass Ihre Seiten unter Umständen auf Barrierefreiheit überprüft werden.
Mit einem barrierefreien Internet-Auftritt können Sie somit fast 100 % aller potenziellen Besucher erreichen.
Ist Ihr Web-Auftritt barrierefrei gestaltet, ist er auch für die Crawler und Robots von Suchmaschinen leichter zu identifizieren und zu interpretieren. Somit kann zusätzlicher Nutzen generiert werden da Sie mit einem barrierefreien Auftritt automatisch bessere Suchmaschinen-Ergebnisse erzielen als mit einem nicht-barrierefreien Alias.
Anmerkung:
Ein barrierefreies Webdesign ist eine günstige Möglichkeit, ein größeres Publikum zu erreichen.
Webdesign - WieSoft - Viersen verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen im Bereich "Barrierefreies Internet". Gerne unterhalten wir uns mit Ihnen über Ihre individuellen Anforderungen bei der barrierefreien Gestaltung Ihres Internet-Auftritts.
Partner:
Webdesign Rostock
WieSoft - Internetagentur